AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

Stand: April 2019

Anbieter: tierisch ganzheitlich – Kendra Silberleitner

(nachfolgend Tierphysiotrainerin)

Anschrift: Abt-Haberl-Straße 7, 5310 Mondsee

Kontakt: 0677 62985089

Email: info@tierischganzheitlich.at

Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierphysiotrainerin Kendra Silberleitner und dem Tierhalter als Dienstleistungsvertrag.

Geltungsbereich/Dienstleistungsvertrag

Mit der Annahme eines Trainigsangebots der Tierphysiotrainerin akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB).

Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotrainerin annimmt und sich an die Tierphysiotrainerin zum Zweck Beratung, ganzheitlichen Anwendungen und tierphysiologischem Training wendet.

Die Tierphysiotrainerin ist jedoch berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tierphysiotrainerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotrainerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Die Maßnahmen/Dienstleistungen dienen der Gesunderhaltung, Steigerung des Wohlbefindens und Leistungsoptimierung des Tieres vom Tierhalter. Die Tierphysiotrainerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Trainingsziels. Das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelernten Trainingsinhalte und Übungseinheiten nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Einheiten den optimalen Erfolg erzielen können.

Inhalt und Zweck des Dienstleistungsvertrages

Die Tierphysiotrainerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübungen der Beratung und Anwendung beim Tier des Tierhalters anwendet.

Termine

Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese von der Tierphysiotrainerin persönlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt wurden.

Für kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder nicht wahrgenommene Termine behält sich die Tierphysiotrainerin vor, dem Tierhalter ein Ausfallhonorar in Höhe der eingeplanten Trainingszeit in Rechnung zu stellen, da der Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu belegt werden kann.

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

Tiere, die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentreffen teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Treffen/Übungen gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

Gebühren / Bezahlung

Die Tierphysiotrainerin hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotrainer und Tierhalter vereinbart sind, gelten die Gebühren in der Preisliste auf der Website. Dem Tierhalter werden bei der Terminvereinbarung auf Wunsch die Gebühren mitgeteilt.

Die Abrechnung der Leistung erfolgt unmittelbar vor Ort im Anschluss an jede Einheit in bar gegen Quittung oder bargeldlos über das SumUp Kartenterminal. Eine Zahlung auf Rechnung erfolgt ausschließlich nur nach Absprache und ist erst nach dem dritten Termin vereinbar. Die Rechnung ist sofort fällig und zahlbar innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum.

Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.

Die Gebühren sind als Festverträge vereinbart. Rabatte können nicht gewährt werden.

Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Tierphysiotrainerin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Tierphysiotrainerin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

Fahrtkosten

Es werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten kann der Preisliste auf der Website tierischganzheitlich.at entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.

Haftung

Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an der Tierphysiotrainerin, an Begleitpersonen, an Personal, an Seminarteilnehmern, an der Ausrüstung und an der Einrichtung durch ihn oder sein Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).

Ausführliche Informationen über den Datenschutz finden Sie auf unserer Website tierischganzheitlich.at/datenschutz

Rechtliche Hinweise

Gemäß § 12 Tierärztegesetz stellt die Tierphysiotrainerin keine Diagnosen, verabreicht und verschreibt nichts.

Tierphysio am kranken Tier, z.B. die Rehabilitation nach Operationen, bietet die Tierphysiotrainerin nur als Assistenz eines Tierarztes an. Die Diagnose ist dem Tierarzt vorbehalten.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt

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